Vom 28. September 2015

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.

 

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:

  1. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
    (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung- und zielgerichteter Wirkstofftransport; verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Marker- und Tracermaterialien; antimikrobielle und selbst­reinigende Materialien; Filtermaterialien)
  2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
    (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe; funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe; Wärmedämmung und Verglasung; schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien; Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe)
  3. Materialien für Information und Kommunikation
    (beispielsweise Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik; Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik; plasmonische Materialien, strukturierte Materialien; Nanomaterialien und -systeme)
  4. Materialien für die Energietechnik
    (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien; Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit; Hybridkonzepte; neue Batterie-Systeme auf der Basis von Metall-Luft oder Lithium-Schwefel Systemen; thermochemische und Latentwärme-Speicher; nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher)
  5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
    (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz; Entwicklung von Substituten; Nutzung von Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen; Materialien für die additive Fertigung; Entwicklung gradierter und hybrider Werkstoffsysteme; Entwicklung selbstreparierender oder selbstreinigender Werkstoffe; Entwicklung und Optimierung von Leichtbauwerkstoffen; Entwicklung von Filter- und Membranmaterialien für die Luft- und Wasserreinigung; Katalysatoren und Adsorbentien für die Boden- und Grundwassersanierung; Katalysatoren zur Umwandlung von Lichtenergie in chemische Energie)
  6. Materialien für Mobilität und Transport
    (beispielsweise neue Materialien für effiziente Antriebstechnologien; Entwicklung und Recycling von Hybrid- und Faserverbundwerkstoffen; Fügetechnologien für Multimaterialsysteme; Werkstoffsysteme zur Rückgewinnung von Energie; bessere und neue Speicher für regenerative Energieträger)

Die aufgelisteten Materialentwicklungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte zu nicht explizit genannten Materialentwicklungen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen signifikanten Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten. Der technologische Fokus der Projekte muss dabei grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen. Dies schließt auch Materialentwicklungen im Bereich der Nanotechnologie mit ein. Da Fertigungsprozesse und -techniken im Rahmen der Materialentwicklung eine zunehmende Rolle spielen, können diese Aspekte ergänzend, das heißt in Verbindung mit einen Materialentwicklungsthema, berücksichtigt werden. Dies beinhaltet auch Arbeiten hinsichtlich Simulation und Modellierung, sowie Mess- und Prüftechnik. Des Weiteren können auch Fragen der Normierung und Standardisierung, die Relevanz für die Herstellung neuer Materialien bzw. Produktideen besitzen, mit einbezogen werden.

Gesamtziel der Vorhaben sind neue Materialien bzw. Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften, welche beispielsweise durch Funktionalisierung bzw. Strukturierung erreicht werden können. Es können alle Prozesse zur Herstellung bzw. Synthese, der Ver- und Bearbeitung von Materialien mit erheblich verbesserten Eigenschaften und hohem Anwendungsbezug betrachtet werden. Die sich anschließende Produktentwicklung soll perspektivisch aufgezeigt werden, ohne jedoch Teil der Förderung zu sein. Es werden nur Vorhaben gefördert, die über eine ausreichende Innovationshöhe verfügen, bzw. die den Stand der Technik signifikant übertreffen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.
  2. Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3 zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner die spätere marktwirtschaftliche Umsetzung der FuE-Ergebnisse unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht. Dies geschieht in der Regel ohne Förderung des Großunternehmens.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Dies sind:

  1. Einzelvorhaben von KMU oder mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3),
  2. Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen,
  3. Einzelvorhaben oder Verbundprojekte gemäß Ziffer i und ii mit assoziierten Großunternehmen.

Bei Verbundprojekten muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt.

Das Vorhaben muss durch ein KMU bzw. mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Projektkonsortien müssen zudem mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" auf dem Internetportal http://www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

Gilt nur für Verbundprojekte:

Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

 

   
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