Antragsberatung und Antragsbegleitung - warum?
Verbesser Sie Ihre Chancen deutlich!
Die EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft hat am 22.09.2014 erklärt, dass von 2.662 abgegebenen Anträgen für die KMU-Einzelförderung im ausgelaufenen Programm Horizon 2020 nur 317 Anträge den Bewertungskriterien genügten. Aus diesen wurde nahezu die Hälfte (155 = 6%) tatsächlich bewilligt. Inzwischen liegt eine Gesamtbetrachtung der ersten 6 Begutachtungen vor, die eine Bewilligungsquote von 6% ergibt.
2017: Die Phase 2 (Deadline 18. Januar 2017) wurde aktuell entschieden. Hier sind 66 von 1.534 Projekten und damit nur noch 4,4% bewilligt worden. Aktuellste Zahlen gibt die EU nunmehr im Participant Portal Dashboard bekannt, sie ändern sich kaum.
Nach einer Untersuchung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) beim Forschungszentrum Jülich scheitern die meisten EU-Förderanträge an der Nichterfüllung formaler und und nicht-technischer Kriterien.
Durch eigene Erfahrung in 14 Jahren Tätigkeit für den Projektträger VDI-Technologiezentrum habe ich erlebt, wie sehr eine intensive Unterstützung der Antragsteller aus Industrie und Forschung bei Antragstellung und Projektdurchführung den Erfolg des Vorhabens fördert. Obwohl die Projektträger des BMBF und die Nationalen Kontaktstelle qualifiziert beraten und unterstützen, ist die Tiefe dieser Leistung aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen im Vergleich zu meinen Möglichkeiten begrenzt.
Seit 2004 berate ich darauf aufbauend erfolgreich Unternehmen und Forschende bei Forschungsvorhaben, die durch die EU, das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF, die DFG, AiF und über das Programm "Zukunftsinitiative Mittelstand" ZIM mitfinanziert werden. Alle von mir betreuten EU-Anträge erreichten 14 von 15 Punkten.
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Hohe Beraterzuschüsse für KMU und Handwerk!
Inzwischen bieten viele Bundesländer finanzuelle Zuschüsse zur Beratung bei Antragstellern im EU-Programm Horizon Europe an.
Übersicht über Länderzuschüsse
Neben Zuschüssen für Beratung werden auch Zuschüsse für die Analyse von Ablehnungsbescheiden gewährt - ein wichtiger Schritt für eine ggf. lohnende erneute Antragstellung.
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